Samstag 5 Oktober 2024

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Umzugsservice Transfix-Hamburg

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Gütertransport und Umzüge durch die Firma Transfix-Hamburg – S.Fardanesh- nachfolgend Transportunternehmer.
  1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Transportunternehmen kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
  1. Zusatzleistungen
Der Transportunternehmen führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
  1. Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
  1. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Transportunternehmens nicht verrechenbar.
  1. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber ein Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Transportunternehmer auszuzahlen.
  1. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Sicherung ist der Transportunternehmen nicht verpflichtet.
  1. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Transportunternehmens sind, soweit nicht anders vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
  1. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Transportunternehmen nur für die sorgfältige Auswahl.
  1. Abtretung
Der Transportunternehmen ist auf Verlangen der Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
  1. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der Letztere nicht zu verantworten.
  1. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist er Absender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
  1. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in baren, oder in Form gleichwertigen Zahlungsmitteln, zu bezahlen. Barauslagen in Ausländische Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Transportunternehmen berechtigt das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.
  1. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
  • bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75% der Auftragssumme;
  • bei einer früheren Kündigung 30% der Auftragssumme
  • Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.
 
  1. Gerichtsstand
Ansprüche bestehen nur gegenüber dem Transportunternehmer. Gerichtsstand ist der Sitz des Transportunternehmers.
  1. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
 
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